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Konfi-Zeit in St.-Magnus: Formen und Bestandteile (Unsere "Konfi-Ordnung")

Quelle: (Stefan Schöneck)
Im Konfirmations-Gottesdienst ...

Die "Konfi-Ordnung" in unserer Kirchengemeinde

Der Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde hat im Mai 2023 nach längerem Vorlauf eine neue "Konfi-Ordnung" beschlossen. Seitdem gilt bei uns folgende Regelung:

1) Ziele und Inhalte der Konfirmandenzeit (genannt: „KonfiZeit“):

* Den Konfirmand*innen soll ermöglicht werden, Erfahrungen mit dem christlichen Glauben und aktuellen Formen christlicher Spiritualität und kirchlichen Lebens zu machen.
* Ihnen soll veranschaulicht werden, dass dieser Glaube auch in der heutigen Zeit für Menschen von großer Bedeutung sein kann.
* Sie werden angeregt, darüber nachzudenken, welche Bedeutung dieser Glaube für sie selbst und für ihr Zusammenleben mit anderen Menschen haben kann. Dazu gehört auch der Hinweis auf die christliche Verantwortung für unsere Welt und für die ständige und notwendige Erneuerung der Kirche.
In diesem Zusammenhang werden die Konfirmand*innen dazu eingeladen, sich mit dem Leben der Kirche und der Arbeit ihrer Kirchengemeinde vertraut zu machen sowie Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen zu besuchen und sich nach Möglichkeit aktiv daran zu beteiligen. 


Die Kirchengemeinde als ganze, vertreten durch den Kirchenvorstand, ist verantwortlich für die Durchführung und Ausgestaltung der KonfiZeit. 
Daher stellt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Mittel zur Gestaltung zur Verfügung.
Sie unterstützt mit diesem Angebot die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in ihrer Verantwortung, für die christliche Erziehung ihrer Kinder zu sorgen.
Daher ist ein möglichst lebendiger Austausch zwischen dem Kirchenvorstand, den Leiter*innen der Konfi-Gruppen sowie den Eltern / Sorgeberechtigten anzustreben. Dazu können neben Elternabenden unterschiedliche Mittel der Kommunikation genutzt werden.
Möglich und wünschenswert ist ebenfalls, dass Eltern / Sorgeberechtigte sich an der Vorbereitung und Durchführung der Konfirmandenzeit direkt beteiligen.

2) Die Konfirmandenzeit gliedert sich in zwei Teile:

a.1) die KonfiZeit 3“ 
* Die künftigen Konfirmanden können im Alter von ca. 8-9 Jahren (d.h. wenn sie regulär die 3. Grundschulklasse besuchen) an der „KonfiZeit 3“ als 1.Teil der Vorbereitung auf die Konfirmation teilnehmen.
* Auf diese Möglichkeit wird in geeigneter Weise hingewiesen, z.B. durch Flyer, die in den betreffenden Schulklassen verteilt werden, durch Hinweise in der Presse oder über die Homepage. Für die Anmeldung in schriftlicher Form wird ein angemessener Zeitraum angegeben. 
* Die Durchführung erfolgt in der Regel in kleinen, von Eltern / Erziehungsberechtigten oder auch anderen Teamern / Teamerinnen betreuten Kleingruppen, in denen die Kinder auf spielerische, kreative Weise biblischen Geschichten und christlichen Glaubensüberzeugungen begegnen. Auch die Erfahrung von Gemeinschaft ist ein wichtiges Element dieser Zeit. 
 * Die Gruppentreffen können durch unterschiedliche Angebote (Beispiele: gemeinsame Treffen aller Gruppen, digitale Formen, Ausflüge, spezifische Gottesdienste etc.) ergänzt (in Ausnahmefällen auch ersetzt) werden.
 Die Teamer*innen werden bei ihrer Aufgabe unterstützt durchmindestens eine*n damit jeweils beauftrag-te*n Pastor*in.
 * Die Teamer*innen entscheiden frei darüber, wie viele Kinder sie bereit sind zu betreuen.
* Einzelheiten zur Durchführung und Gruppenaufteilung können bei einem Informationsabend nach der Anmeldung besprochen werden. 
* Können nicht alle Angemeldeten in einer Gruppe aufgenommen werden, ist die Gemeinde nicht verantwortlich dafür, auf andere Weise weitere Gruppen einzurichten.
In diesem Fall ist für diejenigen, die keinen Platz in einer der Gruppen gefunden haben, die Teilnahme am „Konfi-Seminar“ (s.u.)verpflichtend. 
Die betreffenden Eltern / Erziehungsberechtigten werden in angemessener Weise informiert.
* Die „KonfiZeit 3“ dauert etwa ein Jahr und umfasst ca. 35 Stunden.
* Nach Möglichkeit werden die Teilnehmenden an der „KonfiZeit 3“ in der Zeit bis zum Beginn der „KonfiZeit 8“ zu weiteren Einzel-Veranstaltungen und entsprechenden Gottesdiensten besonders eingeladen. 


a.2)Alternative zur „KonfiZeit 3“: das „Konfi-Seminar
* FürJugendliche, die konfirmiert werden möchten, aber nicht an der „KonfiZeit 3“ teilgenommen haben bzw. nicht teilnehmen konnten, ist die Teilnahme an einem mehrtägigen Konfirmanden-Seminar verpflichtende Voraussetzung für die Konfirmation. 
* Dieses Seminar kann in Form einer Freizeit oder auch in Form von ein- oder zweitägigen Veranstaltungen, ggf. auch begleitend zur „KonfiZeit 8“, durchgeführt werden. 
* Jugendliche, die bereits an der „KonfiZeit 3“ teilgenommen haben, können zur freiwilligen Teilnahme am Konfi-Seminar eingeladen werden.
* Auch das „Konfi-Seminar“ umfasst insgesamt ca. 35 Stunden. 


b) die „KonfiZeit 8
* Der 2.Teil der Vorbereitung auf die Konfirmation („KonfiZeit 8“) findet in aller Regel im Alter von 13-14 Jahren, also während der Zeit, in der normalerweise die 8. Klasse besucht wird, statt. 
Ausnahmen sind möglich. 
* Hierzu werden die in Frage kommenden Jugendlichen persönlich angeschrieben. Außerdem wird durch weitere geeignete Formate (Zeitung, Homepage …) zur „KonfZeit 8“ eingeladen.
* Die „KonfiZeit 8“ kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden, die auch miteinander kombinierbar sind. Entscheidend ist lediglich, dass die u.g. Gesamtzeit eingehalten wird. 
Mögliche Formen sind:
* regelmäßige wöchentliche oder 14tägige Treffen
* „Block-Modell“, d.h. mehrstündige Treffen an ausgewählten Tagen (vorzugsweise an Wochenenden)
* ein- oder mehrtägige Freizeiten
* Besuche von kirchlichen und außerkirchlichen Einrichtungen
* verschiedene Module, aus denen die Teilnehmenden eine bestimmte, vorgegebene Anzahl frei auswählen können
* digitale Angebote
* Gottesdienste 
* gemeinsame Projekte mit anderen Konfirmandengruppen der eigenen oder anderer Gemeinden
* u.dgl. mehr.
* Die mit der Durchführung der „KonfiZeit 8“beauftragten Pastor*innen können frei darüber entscheiden, welche Formen sie nutzen möchten. Hierbei ist es erforderlich, die Teilnehmenden sowie deren Eltern / Erziehungsberechtigten gut zu informieren.
* Wünschenswert ist die Mitarbeit weiterer „Teamer*innen“. Diese werden in angemessener Weise von den zuständigen Pastor*innen in die Vorbereitung eingebunden und entsprechend darauf vorbereitet.
* Kann ein Konfirmand / eine Konfirmandin an einzelnen verbindlichen Veranstaltungen der KonfiZeit nicht teilnehmen, ist eine Entschuldigung durch die Eltern /Erziehungsberechtigten vorzulegen.
* Die „KonfiZeit 8“ umfasst insgesamt mindestens 35 Stunden.

3) Gottesdienste

 Die Teilnahme an Gottesdiensten ist selbstverständlicher Bestandteil der gesamten „KonfiZeit“.
Dies wird den Konfirmand*innen entsprechend vermittelt. 

Dies setzt nicht zuletzt während der „KonfiZeit 3“ voraus, dass Gottesdienste angeboten werden, die auf die Teilnahme von Kindern und ihren Eltern / Erziehungsberechtigten ausgerichtet sind. 
Zu diesen Gottesdiensten sollen die betreffenden Konfirmand*innen-Familien gezielt eingeladen werden.

Aber auch während der „KonfiZeit 8“ soll in den Gottesdiensten der GemeindeRücksicht auf die Anwesenheit der Konfirmand*innen genommen werden. Auf diese Weise wird auch der übrigen Gemeinde ins Bewusstsein gerufen, dass sie als Ganze beauftragt ist, den Konfirmand*innen den christlichen Glauben glaubhaft und attraktiv nahe zu bringen. 

Die Teilnahme am Gottesdienst ist für die Konfirmand*innen selbstverständlicher, wenn Eltern und andere Familienmitglieder mit ihnen gemeinsam den Gottesdienst besuchen. 

Ausdrücklich sind die Konfirmand*innen schon während der Konfirmandenzeit zur Teilnahme an den Abendmahlsfeiern der Kirchengemeinde eingeladen. Die Taufe ist dabei die Voraussetzung für die Teilnahme. 

4) Vorstellungs-Gottesdienst

Fester Bestandteil der „KonfiZeit 8“ ist ein „Vorstellungs-Gottesdienst“ einige Wochen vor der Konfirmation. Dieser wird von den Konfirmand*innen mitgestaltet. U.a. werden sie darin namentlich der Gemeinde vorgestellt.

5) Konfirmation

 Die gesamte Konfirmandenzeit endet, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, mit einem festlichen Konfirmations-Gottesdienst. 

Die Konfirmation setzt die Taufe voraus.
Das Pfarramt entscheidet in Absprache mit dem Kirchenvorstand über die Zulassung zur Konfirmation.

Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn ein*e Konfirmand*in das christliche Bekenntnis ablehnt.
Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn ein*e Konfirmand*in über ein vertretbares Maß hinaus Veranstaltungen der KonfiZeit versäumt hat. Das „vertretbare Maß“ entspricht in der Regel einem Umfang von umgerechnet 6-8 Stunden.
Die Zulassung zur Konfirmation kann weiterhin versagt werden, wenn ein*e Konfirmand*in diese Ordnung – trotz mehrfacher Gespräche – beharrlich verletzt hat, oder wenn besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen. 

Bevor die Zulassung zur Konfirmation versagt werden kann, ist durch die Verantwortlichen mit dem / der Konfirmand*in sowie den Eltern / Sorgeberechtigten ein Gespräch zu führen.
Zu jedem Einzelfall geht einer Entscheidung eine Beratung mit dem Kirchenvorstand voraus.

Gegen eine Versagung der Konfirmation kann beim Regionalbischof / der Regionalbischöfin Beschwerde eingelegt werden.





Beschluss über die Ordnung

Diese Ordnung haben Kirchenvorstand und Pfarramt am 05. April 2023 gemäß § 13 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989 (Kirchl. Amtsbl. 1989, S. 154), das zuletzt durch Artikel 20 des Kirchengesetzes vom 12. Dezember 2019 (Kirchl. Amtsbl. 2019, S. 284, 301) geändert worden ist, beschlossen.


Sie gilt erstmalig für den Konfirmand*innen-Jahrgang 2023 / 2024.

Weitere Hinweise zur "KonfiZeit 8" (Vorbereitung auf die Konfirmation)

In der Vergangenheit war die Einteilung der Konfirmanden-Gruppen - und damit der Konfirmationstermin - zumeist abhängig davon, in welchem Pfarrbezirk Sie wohnen.
Das hat sich inzwischen geändert.

Stattdessen bieten wir Ihnen nun zwei unterschiedliche Modelle an, zwischen denen Sie wählen können:

A) Das "Wochen-Modell" bei Pastor Thomas Arens
Bei diesem Modell finden die Treffen in der Regel 14-tägig am Dienstag bzw. Donnerstag Nachmittag statt.

und

B) Das "Block-Modell" bei Pastor Gernot Harke
Bei diesem Modell entfällt der traditionelle Dienstags- bzw. Donnerstags - Unterricht komplett.
Statt dessen gibt es
„Konfi-Samstage“ (Samstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr) 
   und 
„Konfi-Freitage" (Freitag nachmittags von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr).
Wenn es sich ergibt, können auch
*ein ganzer gemeinsamer Tag 
*eine Wochenend-Freizeit 
*digitale Aufgaben 
*gemeinsam gestaltete Gottesdienste
*Exkursionen
*andere gemeinsame Aktionen
dazu kommen. 

In der Regel findet im Frühjahr ein Informationsabend dazu statt. Anschließend ist die Anmeldung über ein Anmeldeformular auf unserer Homepage möglich.  

Die "Konfi-Ordnung" in unserer Kirchengemeinde zum herunterladen: